Manche Kassen beteiligen sich sogar in begrenztem Umfang an den Kosten der Arzneimittel (die jedoch meist ohnehin gering sind).
Leider können wir Ihnen außerhalb dieser Selektivverträge keine klassisch homöopathische Behandlung anbieten, da der benötigte Zeitbedarf sich nicht mit den hausärztlichen Abrechnungspauschalen abbilden lässt. Eine Privatrechnung über homöopathische Leistungen dürfen wir Ihnen als Kassenpatient nicht stellen.
NEU: Die Techniker Krankenkasse und die Barmer haben diese Leistungen leider seit 2017 insofern eingeschränkt, dass nur noch jeweils 2 Jahre in Folge homöopathische Leistungen übernommen werden und die Patienten danach in einem sogenannten „Ruhejahr“ ein Jahr lang nur die üblichen kassenärztlichen Leistungen erhalten.